AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
PICTURE MANAGEMENT AG
INTEGRATED COMMUNICATION SERVICES
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Bei der Picture Management AG Integrated Communication Services (nachstehend auch „PM“ oder „Wir“) handelt es sich um ein Unternehmen, das sich auf Dienstleistungen für die werbetreibende Industrie spezialisiert hat.
- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen von PM zu seinen Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Die Bestellung stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar.
- Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- PM bietet seine Produkte und Leistungen nicht für Minderjährige oder Geschäftsunfähige an.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Vertragsgegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in unserem Eigentum.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
- Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen.
§ 4 Lieferung und Leistung
- Liefertermine, die auf dem Angebot verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
- Ein verbindlich vereinbarter Liefertermin bindet uns nur dann, wenn wir absprachegemäß und fristgerecht in den Besitz aller zur Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen und/oder der dazugehörigen Informationen gelangen. Dies gilt nicht, wenn der Nichterhalt auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden unsererseits zurückzuführen ist.
- Wir sind verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Liefertermin einzuhalten, es sei denn, dass die geschuldete Leistung zwingend durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände (wie z.Bsp. höhere Gewalt oder aufgrund eines Streiks) verzögert wird. In diesem Fall verschiebt sich der Liefertermin um die Dauer der Verzögerung. Wir werden den Kunden über die Verzögerung umgehend unterrichten. Dauert die Verzögerung unangemessen lange (mehr als drei Monate) kann jede Partei schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten. Etwaige bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte abtrennbare Teilleistungen sind von dem Kunden zu vergüten.
- Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins ist der Zeitpunkt, an dem die Waren den Versand verlassen. Verzögerungen durch Abholung, Zustellung oder den Versand gehen grds. zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerung wurde durch uns selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
- Uns steht das Recht zu, die Erbringung unserer Lieferpflicht bis zur Erbringung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durch den Kunden zu verweigern, wenn uns nach Vertragsschluss Umstände erkennbar werden, aus denen sich die Gefährdung unserer Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gegen den Kunden aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit und einer wesentlichen Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden ergibt.
- Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu liefern. Diese Berechtigung steht uns nur zu, soweit wir nachweisen, dass der Ersatzartikel die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht zu Lasten des Kunden beeinträchtigt.
- Im Rahmen der Vertragsdurchführung sind wir ermächtigt, Unteraufträge an Drittfirmen zu erteilen, insbesondere Subunternehmen mit der Durchführung des Vertrages zu beauftragen.
- Wir können unsere Leistung in einer Lieferung oder in einer erforderlichen Anzahl von Teillieferungen erbringen, sofern eine Leistungserbringung in Teillieferungen für den Kunden keinen erheblichen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten verursacht, die Teillieferungen in derselben Weise gemäß dem vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar sind wie eine Gesamtlieferung und die Leistung der restlichen Kaufmenge sichergestellt ist.
§ 5 Rechte bei Nichtleistung/Annahmeverzug
- Der Kunde kann uns frühestens zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins zur Lieferung auffordern. Erst mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug.
- Bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins kann der Kunde erst nach dem Stellen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Ausnahmen zum Erfordernis einer Fristsetzung bleiben unberührt.
- Die Versagung von öffentlichen oder privaten Genehmigungen oder Zuwendungen oder anderweitiger Vergünstigungen liegt allein im Risikobereich des Kunden und berechtigt ihn nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten.
- Bleibt der Kunde mit der Annahme der Ware länger als 8 Tage in Rückstand, so können wir dem Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist, sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und/oder – bei Verschulden des Kunden – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es in den gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen nicht. Unser Recht, den Kunden durch Mahnung in Verzug zu setzen und einen etwaigen Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, 30% des Gesamtpreises als Schadensersatz zu fordern, wobei der Nachweis des Schadens nicht erforderlich ist. Der Schadensersatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
§ 6 Vergütung
- Es gelten die in dem unterschriebenen Angebot vereinbarten Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich rein netto in Euro. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von €10,--.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung aller hiermit verbundenen Kosten wie Einziehungs-, Diskontspesen und Wechselsteuer angenommen. - An Preisangaben sind wir nicht gebunden, wenn der Kunde während oder nach Auftragsausführung Änderungen verlangt. Stellt sich im Rahmen der Auftrags-durchführung heraus, dass die Vertragsparteien aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden von falschen Daten oder Maßen ausgegangen sind, so ist der Preis unter Zugrundelegung der neuen Daten oder Maße zu berechnen und entsprechend anzupassen. Das Gleiche gilt, wenn sich bei Auftragsdurchführung aus von uns nicht verschuldeten Umständen Teuerungen irgendwelcher Art ergeben, die bei Angebots-abgabe noch nicht bekannt waren.
Im Übrigen gelten die bei der Lieferung gültigen Listenpreise, soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrundeliegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. - Wir sind berechtigt, bei größeren Auftragssummen entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen zu stellen.
- Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug werden bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und bei Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig, es sei denn, unsere Kreditkosten gegenüber unserer Hausbank liegen darüber. Insofern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
- Bei Zahlungsverzug oder bei Gefährdung des Erfüllungsanspruchs aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden kann PM die Zahlung sämtlicher offener und noch nicht fälliger Rechnungen verlangen und die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Kunden einstellen.
- Die vorhergehenden Bestimmungen gelten ebenfalls bei Zahlungen für Teillieferungen.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde kann sich von dem gegen ihn gerichteten Kaufpreisanspruch nur im Wege der Aufrechnung mit ihm zustehenden Ansprüchen gegen uns befreien, wenn die Forderung gegen uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder aus demselben rechtlichen Verhältnis resultiert wie die Kaufpreisforderung. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Gewährleistung
- Geringfügige Abweichungen vom Original gelten bei Reproduktionen nicht als Mangel. Dasselbe gilt bei einer geringfügigen Abweichung des Proofs vom Auflagendruck. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen oder die Geringfügigkeit eines Mangels werden die Parteien die FOGRA (Forschungsgesellschaft Druck e.V.), Streitfeldstraße 19, München, mit der Erstellung eines klärenden Gutachtens beauftragen, dessen Ergebnis für beide Parteien verbindlich ist.
- Ist der Käufer Unternehmer und bestehen Gewährleistungsansprüche, so beschränken sich diese zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung, wobei uns grundsätzlich ein Wahlrecht zusteht, ob wir Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Das Recht des Verkäufers, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Wir können die geschuldete Nacherfüllung grundsätzlich verweigern, wenn der Unternehmer den geschuldeten Kaufpreis noch nicht geleistet hat. Dem Käufer steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der zurückbehaltene Teil des Kaufpreises ist grundsätzlich angemessen, wenn er dem Differenzbetrag entspricht aus dem Wert der Kaufsache in mangelfreiem Zustand. Soweit der Sicherungszweck des Kunden es erfordert, ist im Einzelfall auch die Zurückbehaltung eines größeren Teils des Kaufpreises angemessen bis hin zur vollen Kaufpreissumme, sofern der Käufer an der mangelhaften Leistung keinerlei Interesse hat.
Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen oder wenn es unmöglich ist, den Fehler zu beheben, die Nacherfüllung fehlgeschlagen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften sonst eine vorherige Fristsetzung entbehrlich ist, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktrittsrecht ist jedoch im Falle eines unerheblichen Mangels ausgeschlossen. - Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
- Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels selbst und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
- Für den Fall der Minderung ist der Kunde lediglich berechtigt, denjenigen Teil des vereinbarten Lohns einzubehalten, der unter Berücksichtigung aller Umstände in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Mangels steht.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
- Einen Anspruch auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens hat der Kunde, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für Schadensersatzansprüche aufgrund einer garantierten Beschaffenheit oder arglistig verschwiegener Mängel, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten bleibt unberührt. Als vertragswesentlich sind dabei insbesondere anzusehen die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung, Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die der Ermöglichung der vertragsgemäßen Verwendung des Kaufgegenstandes durch den Käufer dienen oder den Schutz von Leib, Leben und Gesundheit des Käufers, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter oder des Eigentums des Käufers, vor erheblichen Schäden bezwecken.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche, wenn ein Mangel von uns arglistig verschwiegen worden ist oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Ebenso nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 10 Urheberrecht, Aufbewahrungspflicht und Datenschutz
- Das Urheberrecht und sämtliche Verwertungs- und Nutzungsrechte an den von uns zu erbringenden Leistungen verbleiben bei uns, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Alle von uns erbrachten Leistungen, insbesondere sämtliche Skizzen, Druck- bzw. Produktionserzeugnisse, Entwürfe, Konzepte, Texte, Grafiken, Bilder, Filme, Werbemittel, Layouts und Proofs, Daten und dergleichen sind auch dann als persönliche geistige Schöpfungen durch die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes geschützt, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreicht ist.
- Unsere Leistungen dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns dürfen die Leistungen insbesondere weder ganz noch teilweise verändert, nachgeahmt, vervielfältigt, verkauft, vermietet, genutzt, ergänzt oder auf andere Weise verwertet werden.
- Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
- Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns.
- Für vom Kunden übergebene Originale, Vorlagen, Manuskripte oder sonstige Gegenstände haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Aufbewahren von Vorlagen, Manuskripten, Druckunterlagen aller Art und sonstiger Gegenstände erfolgt ohne Übernahme des Lagerrisikos nach Auftragserledigung. Für Datenverlust übernehmen wir keinerlei Haftung, es sei denn, dieser ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
- Wir sind verpflichtet, persönliche Daten vertraulich zu behandeln. Außerdem sichern wir zu, keine Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass sie zur Abwicklung des Vertrages notwendig sind und der Kunde zuvor darüber informiert wurde.
§ 11 Prüfungspflicht und Verantwortlichkeit des Kunden
- Alle Leistungen von uns, insbesondere Druck- bzw. Produktionserzeugnisse, Konzepte, Texte, Grafiken, Bilder, Filme, Werbemittel, Layouts und Proofs und Daten und dergleichen sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt auf Vertragsgemäßheit zu überprüfen.
- Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung, dass durch die Verwendung der von ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung übergebenen Unterlagen durch uns keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt uns insofern von etwaigen Ansprüchen Dritter ausdrücklich frei.
- Wird PM im Namen eines Dritten mit der Aus-führung von Arbeiten beauftragt, so haftet der den Auftrag Erteilende dafür, dass der Dritte den Auftrag gegenüber PM erfüllt.
§ 12 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlichrechtliche Sondervermögen handelt. Dasselbe gilt, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
- Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
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